AGB

I. GELTUNGSBEREICH

1. Für alle Rechtsgeschäfte von Ursula Paulick – Die Markenbildnerei („Markenbildnerei“) mit ihren Vertragspartnern („Kunden“) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden gelten nur insoweit, als ihnen die Markenbildnerei ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte der Markenbildnerei mit Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

II. VERTRAGSSCHLUSS/KÜNDIGUNGSFRISTEN

1. Die Übersendung eines unterschriebenen Exemplars des Projektvertrages an den Kunden stellt ein verbindliches Angebot der Markenbildnerei zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das verbindliche Angebot der Markenbildnerei durch Übersendung eines von ihm gegengezeichneten Exemplars annimmt.

2. Schließen der Kunde und die Markenbildnerei den Projektvertrag auf unbestimmte Zeit, kann dieser von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

III. VERTRAGSBESTANDTEILE

Grundlage für die Arbeit der Markenbildnerei und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das Briefing durch den Kunden. Erfolgt das Briefing der Markenbildnerei durch den Kunden mündlich oder telefonisch, so erstellt die Markenbildnerei über den Inhalt des Briefings ein schriftliches Re-Briefing, welches dem Kunden übersandt wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Übersendung widerspricht.

IV. ABNAHME

Soweit für die Arbeit der Markenbildnerei eine Abnahme i.S.d. § 640 BGB erforderlich ist, darf der Kunde die Arbeit, wenn sie den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, nicht lediglich aus ästhetischen Gründen verweigern. Im Rahmen ihrer Arbeit besteht für die Markenbildnerei Gestaltungsfreiheit.

V. HAFTUNG NACH FREIGABE-ERKLÄRUNG/VERZUG

1. Mit seiner Freigabeerklärung für Arbeiten der Markenbildnerei (z. B. Reinzeichnungen, Druckvorlagen) übernimmt der Kunde die Verantwortung für deren Richtigkeit. Soweit der Kunde anschließend die Arbeiten der Markenbildnerei ändert oder durch Dritte ändern lässt, ist die Haftung der Markenbildnerei ausgeschlossen.

2. Die Markenbildnerei haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Markenbildnerei oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

3. Ist die Nichteinhaltung von Fristen durch die Markenbildnerei auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche, nicht von der Markenbildnerei zu vertretende Ereignisse, z. B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.

VI. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

1. Die Markenbildnerei überträgt keine Nutzungs- und sonstigen Rechte an ihren Entwürfen oder Vorschlägen auf den Kunden. Die Herausgabe offener Dateien ist kein Vertragsbestandteil. Der Kunde ist daher nicht berechtigt, diese Entwurfsdaten zu verwenden oder abzuwandeln.

2. Die Markenbildnerei überträgt auf den Kunden mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung für den vertraglich vereinbarten Zweck die zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte an allen von der Markenbildnerei im Rahmen des Projektvertrages gefertigten Arbeiten, die der Kunde akzeptiert hat. Werden Nutzungsrechte vor der vollständigen Zahlung übertragen, erfolgt die Übertragung bis zur vollständigen Zahlung jederzeit widerruflich.

3. Die im Rahmen des Projektvertrages gefertigten Arbeiten der Markenbildnerei sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

4. Die Markenbildnerei darf ihre entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren.

5. Die Arbeiten der Markenbildnerei dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion ganz oder in Teilen geändert werden. Für jeden Fall der vorsätzlichen oder fahrlässigen Änderung der Arbeiten der Markenbildnerei hat der Kunde an die Markenbildnerei eine Vertragsstrafe zu zahlen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung beträgt die Vertragsstrafe das 2,5 fache der ursprünglich vereinbarten Vergütung für die betroffenen Arbeiten.

6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte vom Kunden an Dritte und/oder eine Nutzung von Arbeiten der Markenbildnerei über den vereinbarten Umfang und/oder Zweck hinaus, bedürfen einer neuen Vereinbarung mit der Markenbildnerei und sind vom Kunden besonders zu vergüten.

7. Über den Umfang der Nutzung steht der Markenbildnerei ein Auskunftsanspruch samt Vorlage von Belegen zu.

VII. VERGÜTUNG

1. Vergütungsansprüche der Markenbildnerei werden, wenn nicht anders vertraglich geregelt, 10 Tage nach Rechnungszugang beim Kunden ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Markenbildnerei ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf die gesetzlichen Verzugszinsen zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt entsteht eine Mahngebühr in Höhe von € 2,50, sofern der Kunde der Markenbildnerei keine geringeren Kosten nachweist.

2. Die Markenbildnerei ist berechtigt, dem Kunden bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Markenbildnerei verfügbar sein.

3. Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen und/oder Ergänzungen von der Markenbildnerei in Bezug auf den Leistungsumfang, -zeitpunkt und/oder -inhalt, sind der Markenbildnerei ihre dadurch anfallenden Arbeiten durch den Kunden gesondert zu vergüten. Außerdem wird die Markenbildnerei durch den Kunden von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4. Die Markenbildnerei wird den Kunden umgehend informieren, sobald unvorhersehbarer Mehraufwand entsteht und diesen mit dem Kunden besprechen. Soweit erforderlich, werden die Parteien hierfür eine zusätzliche Vergütung vereinbaren, die sich an den bisherigen Vertragsbedingungen orientiert.

5. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

6. Alle in Angeboten genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

VIII. STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN

1. Erfolgt die Stornierung eines Projektvertrages durch den Kunden bis zu 60 Tage vor Beginn, hat die Markenbildnerei Anspruch auf 10% der vereinbarten Vergütung.

2. Erfolgt die Stornierung eines Projektvertrages durch den Kunden 59 bis 28 Tage vor Beginn, hat die Markenbildnerei Anspruch auf 25% der vereinbarten Vergütung.

3. Erfolgt die Stornierung eines Projektvertrages durch den Kunden 27 bis 14 Tage vor Beginn, hat die Markenbildnerei Anspruch auf 50% der vereinbarten Vergütung.

4. Erfolgt die Stornierung eines Projektvertrages durch den Kunden 13 Tage vor Beginn oder später, hat die Markenbildnerei Anspruch auf 80% der vereinbarten Vergütung.

5. Erwirbt die Markenbildnerei infolge einer Stornierung andere Vergütungsansprüche, sind diese auf die prozentualen Vergütungsansprüche gemäß 8.1 bis 8.4 anzurechnen.

6. Die Stornierung eines Projektvertrages durch den Kunden ist schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail) gegenüber der Markenbildnerei zu erklären. Die Stornierung wird wirksam mit dem Zugang der Erklärung bei der Markenbildnerei.

IX. LEISTUNGEN DRITTER

Die Markenbildnerei ist berechtigt, im Rahmen ihrer Tätigkeit Leistungen Dritter (z. B. Fotograf, Druckerei, …) in Anspruch zu nehmen.

X. GEHEIMHALTUNGSPFLICHT

Die Markenbildnerei behandelt sämtliche Informationen, die ihr im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektvertrages bekannt werden, vertraulich und wird diese nicht außerhalb dieses Vertrages für sich selbst verwerten oder an Dritte weitergeben. Es gelten alle Richtlinien der Datenschutzvereinbarung laut DSGVO. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung ihrer Arbeit bestehen. Gesetzliche Pflichten bleiben von dieser Regelung unberührt.

XI. PFLICHTEN DES KUNDEN

1. Der Kunde ist verpflichtet, der Markenbildnerei alle für die Durchführung des Projektvertrages benötigten Daten und Unterlagen auf seine Kosten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Alle Daten und Unterlagen werden nach Beendigung ihrer Arbeit durch die Markenbildnerei an den Kunden zurückgegeben.

2. Dem Kunden obliegt die Datensicherung. Die Markenbildnerei ist nicht verpflichtet, ihre Arbeit zu archivieren, nachdem der Kunde diese erhalten und akzeptiert hat.

3. Der Kunde sichert der Markenbildnerei zu, dass an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten (z. B. in Form von Logos, Bildern, Videos und Textmaterial) keine entgegenstehenden Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) bestehen. Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte entgegenstehende Rechte geltend machen. Der Kunde stellt der Markenbildnerei von allen Ansprüchen Dritter wegen entgegenstehender Rechte frei. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung durch die Markenbildnerei.

XII. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

1. Die Markenbildnerei haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeit für den Kunden. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Arbeit gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstößt. Die Markenbildnerei ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Arbeit bekannt werden. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Markenbildnerei beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Markenbildnerei für eine Arbeit eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Markenbildnerei die Kosten hierfür der Kunde.

2. Der Kunde stellt die Markenbildnerei im Zusammenhang mit der rechtlichen Zulässigkeit ihrer Arbeit von allen Ansprüchen Dritter frei. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung durch die Markenbildnerei.

3. Die Markenbildnerei haftet nicht wegen der in ihrer Arbeit enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Sie haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Projektvertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

4. Die Markenbildnerei haftet nicht für eine leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch sie selbst oder einen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt es jedoch bei einer Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

XIII. VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN/KÜNSTLERSOZIALKASSE

1. Der Kunde ist verpflichtet, ggf. erforderliche Anmeldungen vorzunehmen und ggf. anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte abzuführen. Werden diese Gebühren von der Markenbildnerei verauslagt, so ist der Kunde verpflichtet, diese der Markenbildnerei gegen Nachweis zu erstatten. Die Erstattung gegen Nachweis kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei einem Vertragsschluss im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich mit einer nicht-juristischen Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist, sofern der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dazu verpflichtet ist. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich. Sofern im Rahmen des Projektvertrages Abgaben an die Künstlersozialkasse anfallen, sind die entsprechenden Sozialabgaben durch den Kunden an die Künstlersozialversicherung zu zahlen und dürfen nicht vom Kunden von der Rechnung von der Markenbildnerei in Abzug gebracht werden.

XIV. ENTWÜRFE/VORSCHLÄGE

Alle Entwürfe oder Vorschläge gemäß Ziff. 6.1, die im Rahmen des Projektvertrages der Markenbildnerei angefertigt werden, verbleiben bei der Markenbildnerei. Die Herausgabe dieser Entwürfe oder Vorschläge kann vom Kunden nicht gefordert werden.

XV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.